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Mehrwertsteuererhöhung
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Kleiner Rechner für Prozentaufgaben

 

Prozentrechner

 
Wähle den Typ der Aufgabe:    und die gewünschte Anzahl der Dezimalstellen:
 

gegeben berechnetFormel

GrundwertProzentsatzProzentwert
%

ProzentwertProzentsatzGrundwert
%

GrundwertProzentwertProzentsatz

Der Prozentsatz p in den Formeln ist als Dezimalbruch zu verstehen: Bsp.: Beim Prozentsatz 48,7% ist p=0,487.


© Arndt Brünner
Version: 30. 10. 2005

 

Die Mehrwertsteuererhöhung
altneu
MWSt-Prozentsätze: % %
Bruttobeträge: €   
Nettobetrag:

 Bruttobeträge auf Cent runden
 Nettobetrag auf Cent runden

Bei Eingabe eines neuen Bruttobetrags berechnen:
 neuen MWSt-Satz
 alten Bruttobetrag

Der Nettobetrag N berechnet sich aus dem Bruttobetrag B beim MWSt-Satz von p so: N = B/(p+1).
Der Bruttobetrag B berechnet sich aus dem Nettobetrag N beim MWSt-Satz von p so: B = N·(p+1).
Somit bekommt man den erhöhten Betrag B2 aus B1 durch B1 = N·(p2+1) = B1/(p1+1)·(p2+1) = (p2+1)/(p1+1)·B1.

Bei p1=16%=0,16 und p2=19%=0,19 ist B2 = 1,19/1,16·B1 = 1,025862...·B1.

Bei einer rechnerisch korrekten Umsetzung der MWSt-Erhöhung steigen die Preise also um 2,5862%. Mehr nicht. Und vor allem nicht um 3%!


© Arndt Brünner
Version: 27. 10. 2006