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Das d'Hondtsches Höchstzahlverfahren ist ein von dem Professor der Rechtswissenschaft an der Universität Gent Victor d'Hondt (1841-1901) entwickelter Berechnungsmodus für die Verteilung der Sitze in Vertretungskörperschaften (Parlamenten, Gemeindevertretungen) bei der Verhältniswahl. Dabei werden die für die einzelnen Wahlvorschläge (Parteien, Listen) abgegebenen gültigen Stimmen nacheinander durch 1, 2, 3 usw. geteilt, bis aus den gewonnenen Teilungszahlen so viele Höchstzahlen ausgesondert werden können, wie Sitze zu vergeben sind. Jeder Wahlvorschlag erhält so viele Sitze, wie Höchstzahlen auf ihn entfallen.
Bei diesem nach dem Engländer T.Hare (1806-1891) und dem deutschen Mathematiker Horst Niemeyer (*1931) benannten Verfahren wird zur Errechnung der Sitzezahl zunächst die Stimmenzahl der einzelnen Parteien (sofern sie die Fünfprozentklausel überwunden haben) mit den zu vergebenden Parlamentssitzen multipliziert und das Produkt durch die Gesamtzahl der Stimmen aller Parteien geteilt; die dabei verbleibenden Restsitze werden in der Reihenfolge der höchsten Zahlen hinter dem Komma an die Parteien vergeben.
Dieses Verfahren löste das d'Hondtsche Verfahren seit 1985 fast überall in der Bundesrepublik Deutschland ab.
Das nach dem schweizerischen Mathematiker Eduard Hagenbach-Bischoff (1833-1910)
benannte Verfahren zur Ermittlung einer proportionalen Sitzverteilung bei Verhältniswahl
wird z.B. in der Schweiz bei Nationalratswahlen angewendet.
Dabei wird zunächst die Gesamtzahl der gültigen Stimmen durch die Zahl der zu
Wählenden, vermehrt um 1, geteilt und der sich ergebende Quotient auf die nächst
höhere ganze Zahl aufgerundet. In der Erstverteilung erhält jede Partei so viele
Mandate zugeteilt, wie dieser Quotient in ihrer Stimmenzahl enthalten ist.
Können dadurch nicht alle Mandate vergeben werden, wird die Stimmenzahl jeder
Partei durch die um 1 vermehrte Zahl der ihr bereits zugewiesenen Mandate
dividiert; das erste noch zu vergebende Mandat erhält diejenige Partei, die
hierbei den größten Quotienten aufweist. Dies wird so lange wiederholt, bis alle
Mandate vergeben sind (Restmandatsverteilung). Sofern sich hierbei zwei oder
mehr gleich große Quotienten ergeben, geht das Mandat an diejenige Partei, die
bei der Erstverteilung den größten Rest aufwies; sind auch diese Restzahlen
gleich groß, erhält diejenige Partei das Mandat, deren infrage stehender
Bewerber die größere Stimmenzahl aufweist.
(Die genannten Kriterien für das Vorgehen bei Quotientengleichheit sind im Rechner
nicht implementiert.)
Das d'hondtsche Höchstzahlverfahren und das Hagenbach-Bischoff-Verfahren begünstigen leicht die größeren Parteien, das Hare-Niemeyer-Verfahren jedoch die kleineren.
Gib die Stimmenzahl der einzelnen Parteien in die Felder der ersten Spalte
ein, lege die Zahl der zu verteilenden Sitze fest und klicke auf die Schaltfläche.
Details zu einem der Verfahren werden nach Klick auf die zugehörige Schaltfläche
unterhalb der Tabelle angezeigt.
Das Anfangsbeispiel ist die Stimmenzahl bei der schleswig-holsteinischen Landtagswahl vom 20. 2. 2005
nach dem amtlichen Endergebnis. Reihenfolge der Parteien: SPD, CDU, FDP, GRÜNE, SSW, PDS, NPD, Graue, Familie, übrige
(PBC, DKP, DSP, Offensive D). Der schleswig-holsteinische Landtag hat in dieser Legislaturperiode
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© Arndt Brünner, 2005 ff.
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Version: 4. 1. 2022